In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der AOLG I. Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf) a. In die häusliche Isolierung - Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt - Voraussetzungen bzgl. Umfeld erfüllt (siehe www.rki.de/covid-19-ambulant) b. Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen - Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute…
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